Bürgerservice
Gemeinde Bestensee

Nebenwohnsitz anmelden

Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg verweist in einem Schreiben auf die Anmeldepflicht von Einwohnern in Ferienhäusern und Bungalows.

Zitat:„ ... Meldepflichtig ist nach § 12 i. V. mit §§ 15 - 17 BbgMeldeG (Brandenburgisches Meldegesetz), wer eine Wohnung bezogen hat, d. h. diese zur Verrichtung der Dinge des täglichen Lebens (Essen, Wohnen, Schlafen) nutzt. Diese Nutzung darf nicht einen völlig unerheblichen Zeitraum betreffen. Bereits bei einer Mindestnutzungsdauer von einer Woche ist das Beziehen einer Wohnung zu bejahen, wobei dieser Zeitraum nicht ohne Unterbrechung zustande kommen muss.
Bei Ferien-/Wochenendhäusern, die zumeist an den Wochenenden genutzt werden, ist somit die Mindestbenutzungsdauer von einer Woche für die Entstehung der Meldepflicht nach ca. 2 - 3 Wochenendnutzungen erreicht. Somit besteht für die Nutzer von Bungalows/Wochenendhäusern eine Meldepflicht, sofern diese sich relativ regelmäßig an (Sommer-) Wochenenden dort aufhalten ... „Nach § 15 Satz 1 BbgMeldeG ist eine Wohnung“ ... jeder umschlossene Raum, derzum Wohnen oder Schlafen genutzt wird ...“

Folglich bitte ich Sie um Ihre Anmeldung, sofern Sie dem oben beschriebenen Personenkreis angehören (gilt ebenfalls für Familienangehörige).

Die Anmeldung erfolgt mit dem Status einer Nebenwohnung.

Die Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes (bzw. im Moment evtl. einzigen Wohnsitzes) braucht Ihrerseits nicht unterrichtet werden, da dies durch die Meldestelle der Gemeinde Bestensee erfolgt. Die Anmeldefrist beträgt in der Regel zwei Wochen (§ 12 Abs. 1 BbgMeldeG).
Ich möchte Sie jedoch bitten, Ihrer Anmeldung auch nachzukommen, wenn die Wochenfrist überschritten wurde.

Die Anmeldung der Nebenwohnung muss in jedem Fall persönlich erfolgen, bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihr Personaldokument mit.

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