Das Einwohnermeldeamt arbeitet nur mit vorheriger Terminvereinbarung per
Terminbuchungssystem oder per Telefon unter: 033763-99810.
Allgemeine Informationen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden, dies kann jedoch im Moment durch die Meldebehörde auf Grund notwendiger Terminbuchung nicht realisiert werden. Bei einer Anmeldung mit Hauptwohnsitz werden die Adressangaben im Personalausweis und Reisepass geändert. Als Nachweis über die Anmeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Anmeldebestätigung. Bei Zuzug informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde. Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist daher nicht erforderlich.
Verfahren
Die Anmeldung ist grundsätzlich persönlich in der Meldestelle vorzunehmen. In Ausnahmefällen können Sie eine andere Person mit Ihrer Anmeldung bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person hat dazu die von der meldepflichtigen Person vorab ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung und die Vollmacht vorzulegen. Zur Änderung der Anschrift im Personalausweis und oder Reisepass ist/sind diese/er vorzulegen. Ziehen Sie aus dem Ausland zu, ist die Anmeldung nur persönlich unter Vorlage der Ausweisdokumente in der Meldestelle möglich. Bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre, für die beide Elternteile sorgeberechtigt sind und getrennt leben, klären Sie die vorzulegenden Unterlagen bitte im Vorfeld mit den Mitarbeiterinnen der Meldestelle. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern anmelden.
Brandenburgisches Meldegesetz (BbgMeldeG)
Festsetzung von Geldbußen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes