Bürgerservice
Gemeinde Bestensee

Hund anmelden

Anzeige der Hundehaltung gemäß § 2 Hundehalterverordnung
Seit dem 01. Juli 2024 gilt die neue Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg.

Nunmehr ist ein Hund, der älter als acht Wochen ist,  auf Kosten der Halterin oder des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen.
Die Halterin oder der Halter eines Hundes hat der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich das Halten des Hundes anzuzeigen.
Ein Nachweis über die Zuverlässigkeit (max. 3 Monate altes Führungszeugnis) gilt nur noch für gefährliche Hunde.
Die Hundehalterverordnung enthält keine Rasselisten mehr, es gibt nur noch die Unterteilung in (nicht gefährliche) Hunde und gefährliche Hunde.

Mit der Anmeldung des Hundes gemäß Hundehalterverordnung sind alle für die Beurteilung der Gefährlichkeit maßgeblichen Umstände (z.B. Ordnungsverfügungen, Auflagen) und Vorkommnisse dem Ordnungsamt zu melden.

Durch den Hund verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen.

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