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Home - Bürgerservice - Lagerfeuer
Kleine Lagerfeuer sind Holzfeuer in einer Größe von höchstens 1 x 1 Meter. Benutzt werden darf nur trockenes, abgelagertes und naturbelassenes Holz.
Lagerfeuer dürfen bei ausgerufener Waldbrandwarnstufe nicht abgebrannt werden. Sie müssen sich über die aktuelle Waldbrandwarnstufe informieren.
Hinweise zu einigen Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
Erlass des Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg (Lagerfeuererlass)