Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen
Das Einwohnermeldeamt arbeitet nur mit vorheriger Terminvereinbarung per Terminbuchungssystem oder per Telefon unter: 033763-99810.
Gebühren
Gegebenfalls ist eine Beantragung eines Reisepasses auch in einer nicht zuständigen Behörde möglich, allerdings liegt das im Ermessen dieser Behörde.
Die Gebühr für Reisepässe und vorläufige Reisepässe, verdoppeln sich, wenn die Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird. Hier ist eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde zwingend erforderlich.
Für die Beantragung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses ist ein Antrag erforderlich welcher in der Einwohnermeldestelle computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.