Hausanschrift:
Eichhornstraße 4-5
15741 Bestensee
Büro:
Rathenaustraße 1
Telefon: 033763-998-33
Fax: 033763-998-17
Mail: verkehr@bestensee.de
Sachbearbeiter: Herr Briesenick
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Befahren mit mehr als 12 t in beschränkten Verkehrsbereichen erfolgt durch das Straßenverkehrsamt das Landkreises Dahme-Spreewald.
Einen Antrag finden Sie hier:
https://www.dahme-spreewald.de/media_fast/584/Antrag_Erteilung_Ausnahme_Beschraenkungen_%C2%A746_1_11_StVO_v2_1_final.pdf
Weitere Informationen:
https://www.dahme-spreewald.de/de/verwaltung/verwaltungsstruktur/dezernat3/strassenverkehrsamt/strassenverkehrsbehoerde/ausnahmegenehmigung/
Zur Verbesserung der Verkehrssituation im Gebiet der Gemeinde Bestensee wird seitens des Ordnungsamtes Bestensee die Verkehrssituation beobachtet und analysiert. Bürgerhinweise werden bearbeitet. Die Lage vor Vorort begutachtet. In Abstimmung mit dem Verkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald werden Lösungen erarbeitet, die den Verkehrsfluss verbessert, Gefahren minimiert und die Parksituation verbessert. Verkehrszeichen werden durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald angeordnet. Die Gemeinde Bestensee ist dabei der Einreicher für Anträge auf Stellung oder Entfernung von Verkehrszeichen in der Gemeinde Bestensee. Bei Fragen, Anregungen, Hinweisen zu Verkehrsproblemen wenden Sie sich bitte an uns.
StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) - BRAVORS
Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
Parkerleichterung für Schwerbehinderte